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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäfts zwischen LSM Eventtechnik (nachfolgend LSM genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sie gelten auch dann, wenn der Kunde abweichende Regelungen verwendet. Abweichungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch LSM.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch LSM und den Kunden zustande.
  • Angaben hinsichtlich technischer Spezifikationen sind nur dann verbindlich, wenn dies von LSM schriftlich bestätigt wird.

§ 3 Zahlung und Vergütung

  • Das Entgelt für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten, sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 7 Tagen erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Geldeingang bei LSM maßgebend.
  • Unsere Forderungen werden insgesamt, auch bei Stundung, sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wird.
  • Wird der Rückgabetermin von Mietgegenständen ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten, wird pro Tag der übliche Mietbetrag berechnet.

§ 4 Lieferung und Leistung

  • Angaben von Lieferfristen oder Zeitangaben für die Erbringung von Leistungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist unsere Geschäftsräume oder das Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
  • Bei Lieferungs- oder Leistungsverzug, der durch LSM zu vertreten ist, steht dem Kunden das Recht zu, schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen und bei deren Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder jede andere Art der Behinderung der Lieferung befreit LSM für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung.
  • Der Versand von Waren erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – zu Lasten des Kunden. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Scheck- oder Wechselzahlung bis zu deren endgültiger Einlösung) Eigentum von LSM.
  • Vor vollständiger Zahlung ist dem Kunden die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Bis zur vollständigen Bezahlung setzt sich unser Eigentumsvorbehalt am Verkaufserlös fort.
  • Die gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle der Pfändung durch Dritte hat der Kunde uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 6 Garantie und Gewährleistung

  • Die gelieferte Ware ist vom Kunden nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Mängelrügen für offensichtliche Mängel sind LSM binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.
  • LSM hat bei berechtigten Mängelrügen die Wahl, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen hat der Kunde das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Kauf-/Mietpreis zu mindern.
  • Bei unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden erlischt die Gewährleistung.
  • Die Gewährleistungsfrist für neue Waren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Geräte oder Geräteteile gilt eine Frist von drei Monaten als vereinbart.
  • Bei Entfernung der auf der Ware angebrachten Klebeetiketten mit der internen Seriennummer erlischt jeder Garantieanspruch.

§ 7 Dienstleistungsbereich

  • LSM stellt dem Kunden auf Wunsch für die Bedienung der technischen Anlagen Personal zur Verfügung, das die Anlagen insbesondere bezüglich Art und Lautstärke der Musik nach Anweisung des Kunden bedient.
  • Der Kunde kommt für GEMA-Vergütungen, die durch das Abspielen von Tonträgern entstehen können, auf. Dies gilt auch für eingesetzte vervielfältigte Tonträger, die ggf. eine erhöhte Vergütung nach sich ziehen.
  • Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände stehen, sind vom Kunden verpflichtend auf seine Kosten einzuholen.
  • Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte an den technischen Geräten entstehen. Ein eventueller Schaden ist sofort LSM zu melden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Veranstaltungsort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten.
  • LSM benötigt zur Durchführung einer Veranstaltung einen entsprechenden VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) gerechten Stromanschluss.

§ 8 Mietbestimmungen

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei der Miete von Gegenständen alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Gegenstände anzuzeigen.
  • Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen technischer Bestimmungen aufgebaut, bedient und abgebaut werden.
  • Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vollständig, geordnet und in einem sauberen und einwandfreien Zustand zurückzugeben.
  • Bei schriftlicher Stornierung eines schriftlich bestätigten Auftrags wird eine gestaffelte Ausfallentschädigung berechnet:
    • bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung – 25%
    • bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung – 50%
    • bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung – 70%
    • bis zu 1 Woche vor der Veranstaltung – 100%

§ 9 Sonstiges

  • Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
  • Der Vertrag und diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von LSM. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von LSM, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Kontaktdaten

LSM Eventtechnik GbR
Inhaber: Marcel Biegel, Philipp Keller
Vorwerkstraße 14
04668 Grimma
Deutschland

Telefon: 03437/9479345
E-Mail: info@lsmeventtechnik.de
Website: lsmeventtechnik.de

Bank: Sparkasse Muldental
IBAN: DE33 8605 0200 1241 3632 06
BIC: SOLADES1GRM
Steuer-Nr.: 23815807901
Amtsgericht: Grimma

Stand

Diese AGB gelten ab April 2024

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